Betäubungsmittelstrafrecht

Anwalt Drogenstrafrecht

Starke Verteidigung aus Köln beim Vorwurf von Drogendelikten

Rein rechtlich ist der Drogenkonsum an sich nicht strafbewehrt – strafbar sind der Anbau, die Herstellung, der Erwerb und Handel sowie der Besitz und die Verabreichung von Drogen. Diese Delikte werden jedoch nach dem Betäubungsmittelstrafrecht von Ermittlungs- sowie Strafverfolgungsbehörden entschlossen verfolgt und mit teilweise hohen Freiheitsstrafen sowie existenzbedrohenden Konsequenzen geahndet. Werden Ihnen also Delikte im Drogenstrafrecht nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zur Last gelegt, sollten Sie zwei Dinge tun: Zu den Vorwürfen schweigen und einen erfahrenen Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht kontaktieren. In Köln und Umgebung ist die Kanzlei Hagemann de Grzymala dabei Ihr starker Ansprechpartner für Allgemeines Strafrecht sowie spezifische Drogendelikte.
 
Schützen Sie sich und Ihre Rechte bei Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelstrafrecht: Wenden Sie sich für eine kompetente Verteidigung bei vorgeworfenen Drogen-Delikten an die Kanzlei Hagemann de Grzymala Ihr Anwalt für Drogenstrafrecht!

Wir bieten Rechtsbeistand in Online Fragen und schützen mit unserer juristischen Expertise Ihre Reputation im Netz. .

E-Commerce, Social Media und mehr – das Internet ist inzwischen integraler Bestandteil des privaten und geschäftlichen Alltags. Ungeachtet der vielen Möglichkeiten birgt die Nutzung von Plattformen wie Facebook, Google und Co. gerade auch für Unternehmen eine Reihe von Risiken. Sind Akteure sich dieser Risiken nicht bewusst, kann das nachhaltige Schäden für die unternehmerische Reputation und damit auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zur Folge haben.

Ein Anwalt für Internetrecht und Reputationsmanagement steht für Sie und Ihre Interessen im Ring, um eben diese Szenarien abzuwenden. Dabei informiert er Mandanten zu eventuell reputationsschädigenden Sachverhalten, berät proaktiv zu möglichen Schwächen in der Deckung des Unternehmens und unterstützt mit seiner juristischen Expertise bei der (außer-)gerichtlichen Auseinandersetzung mit Unternehmen oder Privatpersonen.

Für ein sportliches „Fair Play“ im Internet – die Kanzlei Hagemann de Grzymala vertritt Sie in allen Angelegenheiten des Internetrechts und des Reputationsmanagements. Im Rahmen einer Erstberatung informieren wir Sie gerne persönlich zu Details unserer Arbeit!
Definition

Was ist Internetrecht?

Das Internetrecht (oder auch: Onlinerecht) ist de facto ein Rechtsgebiet, das sich aus Teilen verschiedener anderer Rechtsgebiete zusammensetzt. Einzelne Aspekte stammen aus dem Zivil- und Urheberrecht, dem Wettbewerbs-, Marken- und Medienrecht sowie aus dem Datenschutzrecht. Abhängig vom juristischen Sachverhalt liegt der rechtliche Schwerpunkt auf einem anderen Teilgebiet. Häufig steht dabei der Schutz (unternehmerischer) Werte, Rechte oder der eigenen Reputation im Internet im Vordergrund.

Zielorientierte Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht

Als Anwalt für Drogenstrafrecht erarbeiten wir effektive Strategien

Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung zur Zeugenaussage erhalten, eine Durchsuchung bei Ihnen stattfindet oder Sie gar verhaftet werden, sollten Sie nichts ohne einen erfahrenen Anwalt für das Betäubungsmittelstrafrecht sagen. Als Fachanwältin für Strafrecht beantrage ich zunächst Akteneinsicht – nach der Auswertung entwickele ich in enger Absprache mit Ihnen eine zielorientierte Verteidigungsstrategie für die vorgeworfenen Drogendelikte. Fallabhängig gibt es dafür verschiedene Optionen.

Bei Vorwürfen zu Drogenvergehen ist der rechtliche Beistand durch einen erfahrenen Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht unerlässlich, um Ihre Rechte und Ihre Zukunft zu schützen – vereinbaren Sie daher zeitnah einen Termin mit der Kanzlei Hagemann de Grzymala!

Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht wie auch im Kapitalstrafrecht werden von der Staatsanwaltschaft sowie deren Ermittlungshelfern zuweilen heimliche bzw. unzulässige Ermittlungsmethoden eingesetzt. Dazu gehören unter anderem Telekommunikationsüberwachungen (TKÜ), Lockspitzeleinsätze, GPS-Ortungen oder gar Lauschangriffe, die ebenso wie Durchsuchungen nur innerhalb enger rechtlicher Rahmenbedingungen erlaubt sind. Entsprechende Beschwerden können bei Drogenvergehen dazu führen, dass auf diesen Wegen erlangte Indizien und Beweise nicht in das Verfahren eingebracht werden dürfen.
Grundsätzlich ist es mein Ziel, es gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung im Betäubungsmittelstrafrecht kommen zu lassen – hier können Einstellungsanträge zielführend sein. Dabei sind vor allem Einstellungen wegen mangelnden Tatverdachts sowie die Einstellung aufgrund der Geringe der Schuld gängig. Dafür prüfen wir detailliert die angewandten Ermittlungsmethoden, Zeugenaussagen sowie von den Strafverfolgungsbehörden erstellte Wirkstoffgutachten. Neben Menge, Wirkstoffgehalt und Art der Droge können auch die Tat- und Lebensumstände der Beschuldigten eine entscheidende Rolle spielen.
Im Falle einer Gerichtsverhandlung im Drogenstrafrecht setzen wir uns engagiert für Sie und den bestmöglichen Ausgang ein. Dabei stimmen wir das anvisierte Verteidigungsziel eng mit Ihnen ab – neben dem Freispruch können das auch eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen oder aber Strafmilderungen wie Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder Bewährungsstrafen durch Verständigung mit dem Gericht (sogenannte „Deals“) sein.

Das Internetrecht und sein Geltungsbereich

Beim Bereitstellen von Produkten, Dienstleistungen oder Informationen im Web bietet das Internetrecht den juristischen Rahmen, um auf vielfältigen Ebenen gegen unmittelbar sowie mittelbar geschäfts- oder rufschädigende Aktionen Dritter aktiv zu werden. Gleichzeitig liefert es eigenen unternehmerischen Entscheidungen eine rechtssichere Grundlage.

So ermöglicht das Internetrecht die Ausgestaltung rechtssicherer AGB, spezifiziert Sorgfaltspflichten bei der Bereitstellung von Inhalten und regelt nicht zuletzt datenschutzrechtliche Belange. Weiterhin dient es der Wahrung geistigen Eigentums auf digitaler Ebene und bietet auch die juristische Basis, um im Rahmen des Reputationsmanagements im Internet gegen falsche sowie strafrechtlich relevante Aussagen vorzugehen.

Wir stehen unseren Mandanten mit unserer Erfahrung zur Seite, um das vielschichtige Internetrecht und das sensible Feld des Online-Reputationsmanagements als Anwalt umfassend juristisch abzudecken. So strengen wir rechtliche Maßnahmen gegen urheberrechtliche Verstöße an, wehren ungerechtfertigte Vorwürfe sowie Anklagen ab und loten juristische Möglichkeiten aus, um gegen negative & rechtlich fragwürdige Kommentare auf Google, Facebook oder anderen (Bewertungs-)Plattformen vorzugehen. Damit ist die Kanzlei Hagemann de Grzymala für ihre Mandanten in allen Belangen des Internetrechts bedarfsgerecht und schnell zur Stelle.

Ihr Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht aus Köln

Setzen Sie bei vorgeworfenen Drogendelikten auf Engagement, Kompetenz & Vertrauen

Werden Ihnen Verstöße im Betäubungsmittelstrafrecht vorgeworfen, benötigen Sie zeitnah einen Anwalt, der sich engagiert und kompetent für Sie einsetzt. Ich und mein Team verfügen über die nötigen Fachkenntnisse sowie das Fingerspitzengefühl, dass in den sensiblen Fällen des Drogenstrafrechts absolut unerlässlich ist.
Als Fachanwältin für Strafrecht vertrete ich regelmäßig Mandanten im allgemeinen und Internationalen Strafrecht, Vermögensstrafrecht sowie Betäubungsmittelstrafrecht. Dadurch habe ich in diesen Bereichen vielfältige Erfahrung bei der Ausarbeitung individueller Strategien sowie der Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, um Ihnen die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.
Eine effektive Verteidigung bei Drogenstraftaten erfordert nicht nur präzise Kenntnisse zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) – auch das Gesetz über Neue psychoaktive Stoffe (NpSG) sowie die damit verbundene Rechtsprechung gewinnen immer mehr an Bedeutung. In regelmäßigen Fortbildungen vertiefe ich mein Fachwissen – hilfreich sind dabei meine Mitgliedschaften im Deutschen Anwaltsverein (DAV), im Kölner Anwaltsverein (KAV) sowie dem Strafverteidigervereinigung e.V. NRW, in der ich zudem Vorstandsmitglied bin.
Ich setze mich jederzeit absolut parteiisch für meine Mandanten ein und verfolge Ihre Interessen durchsetzungsstark. Ich erläutere Ihnen alle Besonderheiten von Verfahren im Drogenstrafrecht verständlich und transparent. Dabei sind mir ein starkes Vertrauensverhältnis und Diskretion besonders wichtig.

Drogendelikte - Häufige Fragen (FAQ)

Im Rahmen des Betäubungsmittelstrafrechts wird genau festgelegt, welche Substanzen als Betäubungsmittel gelten. Zu dieser Kategorie zählen nicht nur bestimmte Arzneimittel, sondern auch Substanzen, die allgemein als Drogen bekannt sind. Beispiele hierfür sind Cannabis, Amphetamin, Kokain, Methamphetamin und Heroin.

Für die Festlegung der Strafhöhe im Rahmen des Betäubungsmittelstrafrechts spielt die ermittelte Drogenmenge eine entscheidende Rolle. Die Justizbehörden müssen dabei präzise sowohl die Quantität als auch den Gehalt an aktiven Substanzen im erfassten Betäubungsmittel identifizieren. Dies ist relevant, da sowohl Richter (gemäß § 29 Abs. 5 und § 31a Abs. 2 BtMG) als auch die Staatsanwaltschaft (gemäß § 31a Abs. 1 BtMG) unter bestimmten Umständen von einer Strafverfolgung absehen können, insbesondere wenn es sich um eine sogenannte „nicht erhebliche Menge“ des Betäubungsmittels handelt.

Die Definition dessen, was als „nicht erhebliche Menge“ gilt, variiert zwischen den Bundesländern und bezieht sich üblicherweise auf Mengen, die für einen ein- bis dreimaligen Konsum ausreichen. Da diese Grenzwerte dynamisch sind und sich ändern können, empfiehlt es sich, bei Fragen zu diesen Themen einen spezialisierten Anwalt für Drogenstrafrecht zu konsultieren, der über fundierte Kenntnisse im Bereich der Betäubungsmittel und den damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen verfügt.

Wenn Sie mit einer der oben erwähnten Situationen konfrontiert werden, bewahren Sie unbedingt die Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand. Unterlassen Sie es ebenfalls, Sachverhalte zu verbergen oder zu manipulieren, da dies zu einer sofortigen Untersuchungshaft führen kann.

Es ist ratsam, zunächst keine Aussagen zu machen. Sie haben das ausdrückliche Recht, Auskünfte bezüglich der Ihnen zur Last gelegten Vorwürfe zu verweigern, und es ist empfehlenswert, dieses Recht zu nutzen. Ohne fachkundige Unterstützung eines auf Betäubungsmitteldelikte spezialisierten Anwalts sollten Sie keine Vernehmungen durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder den Ermittlungsrichter zulassen.

Es ist bekannt, dass Ermittlungsbeamte gelegentlich versuchen, in scheinbar unverfänglichen Situationen, wie auf dem Flur zum Vernehmungsraum oder bei der Aushändigung persönlicher Gegenstände in der Zelle, informelle Befragungen durchzuführen. Personen in der stressvollen Situation einer Festnahme neigen dazu, in der Hitze des Moments belastende Aussagen zu machen, die sie später bereuen könnten. Erfahrene Beamte nutzen solche Gelegenheiten, um Geständnisse zu erlangen.

Behalten Sie im Hinterkopf: Sie haben jederzeit das Recht, einen Anwalt Ihrer Wahl zu kontaktieren und sich von diesem beraten zu lassen. Machen Sie keine Aussagen, bevor Sie nicht mit einem Anwalt gesprochen haben. Es ist wichtig, dass Ihr Anwalt Einsicht in die Akten erhält, was insbesondere bei schwerwiegenden Anklagepunkten wie Mord oder Totschlag Zeit in Anspruch nehmen kann. Nutzen Sie bis zu diesem Zeitpunkt Ihr Recht zu schweigen zu Ihrem eigenen Schutz. 

Im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts variieren die Strafmaße erheblich und basieren auf verschiedenen Kriterien, insbesondere auf der Menge und dem Wirkstoffgehalt der beschlagnahmten Drogen. Personen, die lediglich den Basisdeliktstatbestand gemäß § 29 Abs. 1 BtMG erfüllen, sehen sich mit einer möglichen Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer entsprechenden Geldbuße konfrontiert.


Eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr wird in Fällen vorgesehen, in denen die Straftaten unter gewerblichen Gesichtspunkten (§ 29 Abs. 3 BtMG) stattfinden, auf den Handel mit einer betächtlichen Menge abzielen (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) oder wenn Betäubungsmittel an Minderjährige abgegeben werden (§ 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG).

Die Rechtsfolgen können sich weiter verschärfen, etwa wenn der Beschuldigte im Rahmen einer Bandenstruktur agiert, mit Drogen handelt, die ein- oder ausgeführt werden sollen, oder wenn er während der Deliktausführung bewaffnet ist.

Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und kontaktieren Sie die Kanzlei Hagemann de Grzymala, wenn Ihnen Drogenvergehen zur Last gelegt werden – wir sind jederzeit für Sie erreichbar!