Ein Vermögensdelikt im engeren Sinne ist direkt gegen das Vermögen des Opfers gerichtet – dazu gehören Vorwürfe wie Betrugstatbestände, Untreue, Geldwäsche oder die Veruntreuung von Arbeitsentgelten. Auch Insolvenzstraftaten wie die Insolvenzverschleppung werden zu diesen Delikten des Wirtschaftsstrafrechtes gezählt. Vermögensdelikte sind der häufigste Anlass für eine Verurteilung, dabei bedeutet jedoch nicht jeder erhobene Vorwurf auch eine tatsächlich erfolgte Straftat – oftmals kann der Vorwurf mithilfe eines erfahrenen Anwalts für Vermögensstrafrecht bereits im Zuge des Ermittlungserfahrens ausgeräumt werden. Ich und mein Team sind Ihre starken Ansprechpartner für präventive Maßnahmen sowie die kompetente strafrechtliche Verteidigung bei Vorwürfen im Vermögensstrafrecht.
Engagiert – kompetent – zuverlässig: Die Kanzlei Hagemann de Grzymala bietet Ihnen fachkundige Präventivberatung und starke juristische Vertretung im Vermögensstrafrecht aus Köln – kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!
Wir bieten Rechtsbeistand in Online Fragen und schützen mit unserer juristischen Expertise Ihre Reputation im Netz. .
E-Commerce, Social Media und mehr – das Internet ist inzwischen integraler Bestandteil des privaten und geschäftlichen Alltags. Ungeachtet der vielen Möglichkeiten birgt die Nutzung von Plattformen wie Facebook, Google und Co. gerade auch für Unternehmen eine Reihe von Risiken. Sind Akteure sich dieser Risiken nicht bewusst, kann das nachhaltige Schäden für die unternehmerische Reputation und damit auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zur Folge haben.
Ein Anwalt für Internetrecht und Reputationsmanagement steht für Sie und Ihre Interessen im Ring, um eben diese Szenarien abzuwenden. Dabei informiert er Mandanten zu eventuell reputationsschädigenden Sachverhalten, berät proaktiv zu möglichen Schwächen in der Deckung des Unternehmens und unterstützt mit seiner juristischen Expertise bei der (außer-)gerichtlichen Auseinandersetzung mit Unternehmen oder Privatpersonen.
Das Internetrecht (oder auch: Onlinerecht) ist de facto ein Rechtsgebiet, das sich aus Teilen verschiedener anderer Rechtsgebiete zusammensetzt. Einzelne Aspekte stammen aus dem Zivil- und Urheberrecht, dem Wettbewerbs-, Marken- und Medienrecht sowie aus dem Datenschutzrecht. Abhängig vom juristischen Sachverhalt liegt der rechtliche Schwerpunkt auf einem anderen Teilgebiet. Häufig steht dabei der Schutz (unternehmerischer) Werte, Rechte oder der eigenen Reputation im Internet im Vordergrund.
Anzeigen wegen Untreue oder Betruges nehmen kontinuierlich zu. Sowohl Strafverfolgungsbehörden als auch Gerichte haben darauf mit der Stärkung wirtschaftsstrafrechtlicher Abteilungen reagiert. Dabei sehen sich gerade Unternehmen respektive deren Handlungsbevollmächtigte vermehrt Vorwürfen im Bereich Vermögensstrafrecht ausgesetzt. Zu den Risiken eines Unternehmers gehört neben dem wirtschaftlichen immer häufiger auch das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung – diese kann nicht nur Vorstände und Geschäftsführer, sondern bereits einfache Angestellte mit Entscheidungsbefugnissen treffen. Da bei entsprechenden Vorwürfen außer dem wirtschaftlichen Erfolg auch der gute Ruf auf dem Spiel steht, sollten Unternehmen frühzeitig Unterstützung im Vermögensstrafrecht suchen.nderung im Gerichtsverfahren.
Für eine fundierte Vertretung und Verteidigung bei vorgeworfenen Vermögensdelikten ist entsprechendes Know-how unabdingbar – dafür müssen eventuell bei Bedarf Experten aus anderen Bereichen hinzugezogen werden. Wir von der Kanzlei Hagemann de Grzymala arbeiten mit den renommiertesten Kollegen aus dem Bereich des Gesellschafts- sowie Kapitalmarktrechtes zusammen. So können wir eine seriöse und genau auf Ihre Anforderungen abgestimmte Verteidigung im Vermögensstrafrecht in Köln gewährleisten – kontaktieren Sie uns für ein Informationsgespräch!
Beim Bereitstellen von Produkten, Dienstleistungen oder Informationen im Web bietet das Internetrecht den juristischen Rahmen, um auf vielfältigen Ebenen gegen unmittelbar sowie mittelbar geschäfts- oder rufschädigende Aktionen Dritter aktiv zu werden. Gleichzeitig liefert es eigenen unternehmerischen Entscheidungen eine rechtssichere Grundlage.
So ermöglicht das Internetrecht die Ausgestaltung rechtssicherer AGB, spezifiziert Sorgfaltspflichten bei der Bereitstellung von Inhalten und regelt nicht zuletzt datenschutzrechtliche Belange. Weiterhin dient es der Wahrung geistigen Eigentums auf digitaler Ebene und bietet auch die juristische Basis, um im Rahmen des Reputationsmanagements im Internet gegen falsche sowie strafrechtlich relevante Aussagen vorzugehen.
Wir stehen unseren Mandanten mit unserer Erfahrung zur Seite, um das vielschichtige Internetrecht und das sensible Feld des Online-Reputationsmanagements als Anwalt umfassend juristisch abzudecken. So strengen wir rechtliche Maßnahmen gegen urheberrechtliche Verstöße an, wehren ungerechtfertigte Vorwürfe sowie Anklagen ab und loten juristische Möglichkeiten aus, um gegen negative & rechtlich fragwürdige Kommentare auf Google, Facebook oder anderen (Bewertungs-)Plattformen vorzugehen. Damit ist die Kanzlei Hagemann de Grzymala für ihre Mandanten in allen Belangen des Internetrechts bedarfsgerecht und schnell zur Stelle.