Die Tatbestände des Allgemeinen Strafrechts sind im Strafgesetzbuch geregelt und umfassen ein breites Spektrum „kleinerer“ Delikte wie zum Beispiel Straftaten aus den Bereichen Körperverletzung und Vermögen. Betroffene, die zuvor nie mit den Ermittlungsbehörden oder der Justiz in Kontakt gekommen sind, können von einem solchen Vorwurf zu Recht schnell erschüttert und überfordert sein – trotz allem gilt es, nichts zu überstürzen und frühzeitig einen fachkundigen und versierten Strafverteidiger zu kontaktieren. Denn nur so lässt sich eine optimale Verteidigungsstrategie erstellen und ein bestmöglicher Ausgang der Anklage antizipieren. Bei mir und meinem Team sind Sie in solchen Fällen in erfahrenen Händen.
Die Kanzlei Hagemann de Grzymala ist als vertrauensvoller und kompetenter Partner immer an Ihrer Seite, wenn es um das Allgemeine Strafrecht in Köln geht – gerne beraten wir Sie individuell und verteidigen Sie vor Gericht!
Wir bieten Rechtsbeistand in Online Fragen und schützen mit unserer juristischen Expertise Ihre Reputation im Netz. .
E-Commerce, Social Media und mehr – das Internet ist inzwischen integraler Bestandteil des privaten und geschäftlichen Alltags. Ungeachtet der vielen Möglichkeiten birgt die Nutzung von Plattformen wie Facebook, Google und Co. gerade auch für Unternehmen eine Reihe von Risiken. Sind Akteure sich dieser Risiken nicht bewusst, kann das nachhaltige Schäden für die unternehmerische Reputation und damit auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zur Folge haben.
Ein Anwalt für Internetrecht und Reputationsmanagement steht für Sie und Ihre Interessen im Ring, um eben diese Szenarien abzuwenden. Dabei informiert er Mandanten zu eventuell reputationsschädigenden Sachverhalten, berät proaktiv zu möglichen Schwächen in der Deckung des Unternehmens und unterstützt mit seiner juristischen Expertise bei der (außer-)gerichtlichen Auseinandersetzung mit Unternehmen oder Privatpersonen.
Das Internetrecht (oder auch: Onlinerecht) ist de facto ein Rechtsgebiet, das sich aus Teilen verschiedener anderer Rechtsgebiete zusammensetzt. Einzelne Aspekte stammen aus dem Zivil- und Urheberrecht, dem Wettbewerbs-, Marken- und Medienrecht sowie aus dem Datenschutzrecht. Abhängig vom juristischen Sachverhalt liegt der rechtliche Schwerpunkt auf einem anderen Teilgebiet. Häufig steht dabei der Schutz (unternehmerischer) Werte, Rechte oder der eigenen Reputation im Internet im Vordergrund.
Im Allgemeinen Strafrecht in Köln sowie in anderen Städten wird zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden. Während Vergehen kleinere Straftaten sind, die in der Regel eine Geld- oder eine geringe Freiheitsstrafe nach sich ziehen, sind Verbrechen schwere rechtswidrige Taten, bei denen zumeist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gerechnet werden muss.
Sollten Sie eines Vergehens oder Verbrechens beschuldigt sein, ist es ratsam, zunächst von Ihrer Schweigepflicht Gebrauch zu machen. Weiterhin steht es Ihnen zu, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu beauftragen, der Sie unter anderem bei folgenden Delikten vor Gericht verteidigt:
Als erfahrene Fachanwältin und Strafverteidigerin für das Allgemeine Strafrecht in Köln engagiere ich mich unermüdlich für Ihre Interessen vor Gericht – verlassen Sie sich daher immer auf eine individuelle Beratung sowie eine zielgerichtete Strategie zur Verteidigung. Kontaktieren Sie mich gerne für ein Erstgespräch!
Beim Bereitstellen von Produkten, Dienstleistungen oder Informationen im Web bietet das Internetrecht den juristischen Rahmen, um auf vielfältigen Ebenen gegen unmittelbar sowie mittelbar geschäfts- oder rufschädigende Aktionen Dritter aktiv zu werden. Gleichzeitig liefert es eigenen unternehmerischen Entscheidungen eine rechtssichere Grundlage.
So ermöglicht das Internetrecht die Ausgestaltung rechtssicherer AGB, spezifiziert Sorgfaltspflichten bei der Bereitstellung von Inhalten und regelt nicht zuletzt datenschutzrechtliche Belange. Weiterhin dient es der Wahrung geistigen Eigentums auf digitaler Ebene und bietet auch die juristische Basis, um im Rahmen des Reputationsmanagements im Internet gegen falsche sowie strafrechtlich relevante Aussagen vorzugehen.
Wir stehen unseren Mandanten mit unserer Erfahrung zur Seite, um das vielschichtige Internetrecht und das sensible Feld des Online-Reputationsmanagements als Anwalt umfassend juristisch abzudecken. So strengen wir rechtliche Maßnahmen gegen urheberrechtliche Verstöße an, wehren ungerechtfertigte Vorwürfe sowie Anklagen ab und loten juristische Möglichkeiten aus, um gegen negative & rechtlich fragwürdige Kommentare auf Google, Facebook oder anderen (Bewertungs-)Plattformen vorzugehen. Damit ist die Kanzlei Hagemann de Grzymala für ihre Mandanten in allen Belangen des Internetrechts bedarfsgerecht und schnell zur Stelle.