Compliance

Compliance

Gewährleisten Sie die Einhaltung aller gesetzlichen Richtlinien für die Sicherheit Ihres Unternehmens

Unter Criminal Compliance versteht man die Schaffung und Einhaltung unternehmensinterner Strukturen, um Straftaten zu vermeiden und damit Sicherheit für das Unternehmen zu schaffen. So einfach das klingen mag: Die Fülle an Vorschriften sowie der teilweise dynamische Interpretationsspielraum können die Formulierung effizienter Kontroll- und Handlungsmechanismen überaus komplex machen. Ich und mein Team unterstützen Sie mit unserer Expertise in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht sowie Allgemeines Strafrecht fundiert und verlässlich dabei, effektive Strukturen für die Compliance in Ihrem Unternehmen zu entwickeln und zu etablieren und vertreten Sie engagiert bei strafrechtlichen Vorwürfen.

Setzen Sie auf starke Criminal Compliance aus Köln: Die Kanzlei Hagemann de Grzymala entwickelt ein maßgeschneidertes Konzept für Ihr Unternehmen, mit dem Sie das Risiko strafrechtlicher Verfehlungen wirksam minimieren.

Wir bieten Rechtsbeistand in Online Fragen und schützen mit unserer juristischen Expertise Ihre Reputation im Netz. .

E-Commerce, Social Media und mehr – das Internet ist inzwischen integraler Bestandteil des privaten und geschäftlichen Alltags. Ungeachtet der vielen Möglichkeiten birgt die Nutzung von Plattformen wie Facebook, Google und Co. gerade auch für Unternehmen eine Reihe von Risiken. Sind Akteure sich dieser Risiken nicht bewusst, kann das nachhaltige Schäden für die unternehmerische Reputation und damit auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zur Folge haben.

Ein Anwalt für Internetrecht und Reputationsmanagement steht für Sie und Ihre Interessen im Ring, um eben diese Szenarien abzuwenden. Dabei informiert er Mandanten zu eventuell reputationsschädigenden Sachverhalten, berät proaktiv zu möglichen Schwächen in der Deckung des Unternehmens und unterstützt mit seiner juristischen Expertise bei der (außer-)gerichtlichen Auseinandersetzung mit Unternehmen oder Privatpersonen.

Für ein sportliches „Fair Play“ im Internet – die Kanzlei Hagemann de Grzymala vertritt Sie in allen Angelegenheiten des Internetrechts und des Reputationsmanagements. Im Rahmen einer Erstberatung informieren wir Sie gerne persönlich zu Details unserer Arbeit!
Definition

Was ist Internetrecht?

Das Internetrecht (oder auch: Onlinerecht) ist de facto ein Rechtsgebiet, das sich aus Teilen verschiedener anderer Rechtsgebiete zusammensetzt. Einzelne Aspekte stammen aus dem Zivil- und Urheberrecht, dem Wettbewerbs-, Marken- und Medienrecht sowie aus dem Datenschutzrecht. Abhängig vom juristischen Sachverhalt liegt der rechtliche Schwerpunkt auf einem anderen Teilgebiet. Häufig steht dabei der Schutz (unternehmerischer) Werte, Rechte oder der eigenen Reputation im Internet im Vordergrund.

Unsere Leistungen für Ihr Unternehmen

Criminal Compliance

So individuell jedes Unternehmen ist, so individuell müssen auch die Richtlinien und Maßnahmen sein, mit denen Sie und Ihr Unternehmen den Kontroll- und Aufsichtspflichten zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nachkommen. Als Fachanwältin für Strafrecht unterstütze ich Sie dabei mit maßgeschneiderten Leistungen.

Sie möchten mehr über meine Kompetenzen und Leistungen im Bereich Compliance erfahren? Kontaktieren Sie mich für ein individuelles Informationsgespräch!

Um eine für Ihr Unternehmen passende Compliance zu entwickeln, identifiziere und bewerte ich alle für Sie relevanten potenziellen Risiken. Anhand dieser Analyse und mit der vereinbarten Zielsetzung entwickle ich in enger Kooperation mit Ihnen ein transparentes Regelwerk, das optimal zu Ihnen und Ihren Mitarbeitern passt. Dabei formuliere ich sowohl rechtskonforme Verhaltensrichtlinien als auch einen zweckmäßigen Maßnahmen-Katalog im Umgang mit Verstößen. Auch bei der unternehmensinternen Etablierung dieser Strukturen für Ihre Compliance können Sie sich jederzeit auf mich verlassen.
Besteht in Ihrem Unternehmen der Verdacht auf strafrechtlich relevantes Fehlverhalten, ist es sinnvoll, intern abzuklären, ob tatsächlich ein Gesetzesverstoß vorliegt. Dabei existieren keine klaren gesetzlichen Vorgaben zur Durchführung einer Internal Investigation – diese Thematik sollte daher bereits in den Richtlinien der Criminal Compliance festgehalten werden und muss unter Beachtung aller datenschutz-, kündigungsschutz- sowie mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben behandelt werden.
Kommt es tatsächlich zu behördlichen Ermittlungsmaßnahmen oder einem Strafverfahren, vertrete ich Sie als Fachanwältin für Strafrecht sowie als Expertin für Vermögensstrafrecht kompetent und engagiert. Ziel meiner Verteidigung ist es dabei, die möglichen Schäden für Sie sowie für Ihr Unternehmen so gering wie möglich zu halten.

Das Internetrecht und sein Geltungsbereich

Beim Bereitstellen von Produkten, Dienstleistungen oder Informationen im Web bietet das Internetrecht den juristischen Rahmen, um auf vielfältigen Ebenen gegen unmittelbar sowie mittelbar geschäfts- oder rufschädigende Aktionen Dritter aktiv zu werden. Gleichzeitig liefert es eigenen unternehmerischen Entscheidungen eine rechtssichere Grundlage.

So ermöglicht das Internetrecht die Ausgestaltung rechtssicherer AGB, spezifiziert Sorgfaltspflichten bei der Bereitstellung von Inhalten und regelt nicht zuletzt datenschutzrechtliche Belange. Weiterhin dient es der Wahrung geistigen Eigentums auf digitaler Ebene und bietet auch die juristische Basis, um im Rahmen des Reputationsmanagements im Internet gegen falsche sowie strafrechtlich relevante Aussagen vorzugehen.

Wir stehen unseren Mandanten mit unserer Erfahrung zur Seite, um das vielschichtige Internetrecht und das sensible Feld des Online-Reputationsmanagements als Anwalt umfassend juristisch abzudecken. So strengen wir rechtliche Maßnahmen gegen urheberrechtliche Verstöße an, wehren ungerechtfertigte Vorwürfe sowie Anklagen ab und loten juristische Möglichkeiten aus, um gegen negative & rechtlich fragwürdige Kommentare auf Google, Facebook oder anderen (Bewertungs-)Plattformen vorzugehen. Damit ist die Kanzlei Hagemann de Grzymala für ihre Mandanten in allen Belangen des Internetrechts bedarfsgerecht und schnell zur Stelle.

Setzen Sie mit der Kanzlei Hagemann de Grzymala auf einen starken Partner für Ihre Compliance

Neben der Individualverteidigung bei Vorwürfen beispielsweise im Bereich Cybercrime oder Betäubungsmittelstrafrecht bieten ich und mein Team mit vielfältigen und starken Leistungen im Bereich Compliance starke Unterstützung für Ihre rechtliche Unternehmenssicherheit. Dabei profitieren Sie stets von meiner langjährigen Erfahrung, meiner umfassenden Expertise und meinem persönlichen Engagement.
Bereits meinen Referendariatsdienst absolvierte ich unter anderem bei einer Strafrechtsozietät sowie einer Wirtschaftsgroßkanzlei, vor der Gründung der Kanzlei Hagemann de Grzymala war ich zudem in einer auf Straf- und Steuerrecht spezialisierten Kölner Kanzlei sowie als Partnerin der DMFH Fachanwälte für Strafrecht tätig. Mit meiner eigenen Kanzlei verfolge ich diese Arbeit im Bereich Allgemeines und Internationales Strafrecht sowie Vermögensstrafrecht weiter.
Mit meiner langjährigen Erfahrung verfüge ich über einen vielfältigen Wissensschatz, wodurch ich Unternehmen ganz individuell im Bereich der Compliance beraten und vertreten kann. Diese Expertise vertiefe ich durch meine Mitgliedschaften im Kölner Anwaltsverein (KAV), Deutschen Anwaltsverein (DAV) sowie dem Strafverteidigervereinigung e.V. NRW, bei der ich auch Vorstandsmitglied bin.
Für mich und mein Team stehen Sie als Mandant im Mittelpunkt. Dabei ist mir ein umfassender Service ebenso wichtig wie eine verständliche Betreuung – ich entwickele für jedes Mandat eine ganz individuelle Strategie, die ich transparent erläutere. Bei meiner Arbeit bin ich ganz klar parteiisch und agiere stets in Ihrem Sinne.
Sie möchten Ihre Compliance überprüfen lassen oder auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Strukturen etablieren? Nehmen Sie Kontakt auf – wir stehen Ihnen gern zur Seite!