Mehr als 146.000 Cyberstraftaten wurden 2021 vom Bundeskriminalamt erfasst. Dabei ist Cybercrime an sich kein eigener Tatbestand, sondern bezeichnet vielmehr Delikte aus dem Vermögensstrafrecht, Allgemeinen Strafrecht und mehr, die mithilfe von Elementen der elektronischen Datenverarbeitung begangen werden – vom Betrug auf Auktionswebsites über Identitätsdiebstahl bis hin zu Drogendelikten. Vorwürfe aus dem Bereich der Cyberkriminalität können also ganz unterschiedlicher Natur sein und zum Teil empfindlich hohe Strafen nach sich ziehen – entsprechend gut aufgestellt und erfahren sollte daher Ihre Verteidigung sein. Die Kanzlei Hagemann de Grzymala ist Ihr starker Ansprechpartner, wenn Sie beschuldigt werden, ein Cybercrime begangen zu haben – kontaktieren Sie uns!
Setzen Sie bei Vorwürfen im Cybercrime auf einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht: Verweigern Sie die Aussage und wenden Sie sich frühzeitig an die Kanzlei Hagemann de Grzymala!
Wir bieten Rechtsbeistand in Online Fragen und schützen mit unserer juristischen Expertise Ihre Reputation im Netz. .
E-Commerce, Social Media und mehr – das Internet ist inzwischen integraler Bestandteil des privaten und geschäftlichen Alltags. Ungeachtet der vielen Möglichkeiten birgt die Nutzung von Plattformen wie Facebook, Google und Co. gerade auch für Unternehmen eine Reihe von Risiken. Sind Akteure sich dieser Risiken nicht bewusst, kann das nachhaltige Schäden für die unternehmerische Reputation und damit auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zur Folge haben.
Ein Anwalt für Internetrecht und Reputationsmanagement steht für Sie und Ihre Interessen im Ring, um eben diese Szenarien abzuwenden. Dabei informiert er Mandanten zu eventuell reputationsschädigenden Sachverhalten, berät proaktiv zu möglichen Schwächen in der Deckung des Unternehmens und unterstützt mit seiner juristischen Expertise bei der (außer-)gerichtlichen Auseinandersetzung mit Unternehmen oder Privatpersonen.
Das Internetrecht (oder auch: Onlinerecht) ist de facto ein Rechtsgebiet, das sich aus Teilen verschiedener anderer Rechtsgebiete zusammensetzt. Einzelne Aspekte stammen aus dem Zivil- und Urheberrecht, dem Wettbewerbs-, Marken- und Medienrecht sowie aus dem Datenschutzrecht. Abhängig vom juristischen Sachverhalt liegt der rechtliche Schwerpunkt auf einem anderen Teilgebiet. Häufig steht dabei der Schutz (unternehmerischer) Werte, Rechte oder der eigenen Reputation im Internet im Vordergrund.
Auch wenn das Internet für manche noch Neuland ist – es ist kein rechtsfreier Raum: Strafverfolgungsbehörden gehen vermehrt digital begangenen Straftaten nach. Darunter können ganz verschiedene Delikte fallen.
Welcher Vorwurf der Cyberkriminalität Ihnen auch gemacht wird – bewahren Sie die Ruhe, machen Sie keine Aussage gegenüber Ermittlungsbeamten (auch nicht im scheinbar unverfänglichen Gespräch), sondern kontaktieren Sie schnellstmöglich einen kompetenten Fachanwalt für Strafrecht. Fallabhängig sind viele Verteidigungsstrategien denkbar – von Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts über Beweisverwertungsverbote bis hin zu Strafminderung im Gerichtsverfahren.
Die Kanzlei Hagemann de Grzymala steht Ihnen jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch sowie eine Ersteinschätzung zur Verfügung und entwickelt ein maßgeschneidertes Verteidigungskonzept im Bereich Cybercrime – sprechen Sie uns an!
Beim Bereitstellen von Produkten, Dienstleistungen oder Informationen im Web bietet das Internetrecht den juristischen Rahmen, um auf vielfältigen Ebenen gegen unmittelbar sowie mittelbar geschäfts- oder rufschädigende Aktionen Dritter aktiv zu werden. Gleichzeitig liefert es eigenen unternehmerischen Entscheidungen eine rechtssichere Grundlage.
So ermöglicht das Internetrecht die Ausgestaltung rechtssicherer AGB, spezifiziert Sorgfaltspflichten bei der Bereitstellung von Inhalten und regelt nicht zuletzt datenschutzrechtliche Belange. Weiterhin dient es der Wahrung geistigen Eigentums auf digitaler Ebene und bietet auch die juristische Basis, um im Rahmen des Reputationsmanagements im Internet gegen falsche sowie strafrechtlich relevante Aussagen vorzugehen.
Wir stehen unseren Mandanten mit unserer Erfahrung zur Seite, um das vielschichtige Internetrecht und das sensible Feld des Online-Reputationsmanagements als Anwalt umfassend juristisch abzudecken. So strengen wir rechtliche Maßnahmen gegen urheberrechtliche Verstöße an, wehren ungerechtfertigte Vorwürfe sowie Anklagen ab und loten juristische Möglichkeiten aus, um gegen negative & rechtlich fragwürdige Kommentare auf Google, Facebook oder anderen (Bewertungs-)Plattformen vorzugehen. Damit ist die Kanzlei Hagemann de Grzymala für ihre Mandanten in allen Belangen des Internetrechts bedarfsgerecht und schnell zur Stelle.
Eine erfolgsorientierte Verteidigung bei Vorwürfen im Cybercrime ist stets individuell fallabhängig und erfordert ein vertieftes Fachwissen im Strafrecht sowie Kenntnisse im Technologiebereich. Als Fachanwältin für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in den Bereichen Allgemeines und Internationales Strafrecht, Kapitalstrafrecht und mehr verfüge ich über dieses Fachwissen – nutzen Sie meine Kompetenzen für Ihren Fall!
Ihnen wird eine Straftat im Bereich der Cyberkriminalität vorgeworfen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit der Kanzlei Hagemann de Grzymala auf – wir sind jederzeit für Sie da!