Kapitalstrafrecht

Kapitalstrafrecht

Engagierte Verteidigung bei Vorwürfen besonders schwerer Straftaten

Unter dem Kapitalstrafrecht versteht man alle Delikte, bei denen es um die vorsätzliche Tötung eines Menschen geht – dazu gehören etwa Mord, Totschlag oder auch Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Betroffenen, denen ein solcher Vorwurf zur Last gelegt wird, befinden sich in einer absoluten Ausnahmesituation. Die Ermittlungsbehörden – Staatsanwaltschaft und Polizei – arbeiten insbesondere in diesen Fällen mit absolutem Nachdruck und voller Aufmerksamkeit, nicht zuletzt deshalb, weil hier die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit regelmäßig durch die Medien geweckt wird.

Werden Sie mit einem derartigen Vorwurf konfrontiert, sollten Sie so früh wie möglich Kontakt mit einem Strafverteidiger aufnehmen. Als erfahrene Fachanwältin für Strafrecht und somit Expertin für Allgemeines Strafrecht und Kapitalstrafrecht stehe ich Ihnen dafür rund um die Uhr zur Verfügung.


Nehmen Sie Ihre Rechte wahr, verweigern Sie die Aussage und kontaktieren Sie bei Vorwürfen im Kapitalstrafrecht die Kanzlei Hagemann de Grzymala – ich erarbeite eine individuelle Verteidigungsstrategie und vertrete Sie engagiert!

Wir bieten Rechtsbeistand in Online Fragen und schützen mit unserer juristischen Expertise Ihre Reputation im Netz. .

E-Commerce, Social Media und mehr – das Internet ist inzwischen integraler Bestandteil des privaten und geschäftlichen Alltags. Ungeachtet der vielen Möglichkeiten birgt die Nutzung von Plattformen wie Facebook, Google und Co. gerade auch für Unternehmen eine Reihe von Risiken. Sind Akteure sich dieser Risiken nicht bewusst, kann das nachhaltige Schäden für die unternehmerische Reputation und damit auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zur Folge haben.

Ein Anwalt für Internetrecht und Reputationsmanagement steht für Sie und Ihre Interessen im Ring, um eben diese Szenarien abzuwenden. Dabei informiert er Mandanten zu eventuell reputationsschädigenden Sachverhalten, berät proaktiv zu möglichen Schwächen in der Deckung des Unternehmens und unterstützt mit seiner juristischen Expertise bei der (außer-)gerichtlichen Auseinandersetzung mit Unternehmen oder Privatpersonen.

Für ein sportliches „Fair Play“ im Internet – die Kanzlei Hagemann de Grzymala vertritt Sie in allen Angelegenheiten des Internetrechts und des Reputationsmanagements. Im Rahmen einer Erstberatung informieren wir Sie gerne persönlich zu Details unserer Arbeit!
Definition

Was ist Internetrecht?

Das Internetrecht (oder auch: Onlinerecht) ist de facto ein Rechtsgebiet, das sich aus Teilen verschiedener anderer Rechtsgebiete zusammensetzt. Einzelne Aspekte stammen aus dem Zivil- und Urheberrecht, dem Wettbewerbs-, Marken- und Medienrecht sowie aus dem Datenschutzrecht. Abhängig vom juristischen Sachverhalt liegt der rechtliche Schwerpunkt auf einem anderen Teilgebiet. Häufig steht dabei der Schutz (unternehmerischer) Werte, Rechte oder der eigenen Reputation im Internet im Vordergrund.

Zielgerichtete Vertretung im Kapitalstrafrecht

fallspezifische Strategien bei Vorwürfen von Tötungsdelikten

Das Kapitalstrafrecht gilt als „Königsdisziplin“ des Strafrechts – schließlich stehen hier für Beschuldigte hohe Strafen bis hin zum lebenslangen Freiheitsentzug im Raum. Kapitalstrafverfahren beinhalten dabei zumeist sehr komplexe rechtliche, rechtsmedizinische wie auch psychologische Fragestellungen – entsprechend individuell und durchsetzungsstark muss auch die Verteidigung aufgebaut sein, um bestmögliche Resultate für die Beschuldigten zu erzielen. Für die fallabhängige Strategie sind dabei verschiedene Ansätze möglich.

Als versierte Verteidigerin im Kapitalstrafrecht entwickle ich in enger Absprache mit meinen Mandanten eine zielgerichtete Strategie – das beginnt bereits bei der Frage, ob die Untersuchungshaft gerechtfertigt ist. Kontaktieren Sie mich daher möglichst frühzeitig – die Kanzlei Hagemann de Grzymala ist stets für Sie erreichbar!

Welche Beweise gibt es gegen die Beschuldigten? Bei Tötungsdelikten gibt es in der Regel keine Zeugen, die Beweisführung erfolgt anhand von Indizien. Neben der Frage nach der Existenz von Beweisen ist auch deren Verwertbarkeit entscheidend. Eine Aussage, die von Beschuldigten beispielsweise unter dem Einsatz von Täuschung, fehlerhafter Belehrung oder gar infolge unzureichender Sprachkenntnisse, erwirkt wurde, sollte im Ergebnis nicht als überführendes Beweismittel dienen können.
Auch die Frage nach der Schuldfähigkeit der Beschuldigten zum Zeitpunkt des Tötungsdelikts ist folgenschwer und kann erheblichen Einfluss auf die Art und Dauer der Strafbemessung haben. In diesem Zusammenhang wird es zu einer Begutachtung des Betroffenen kommen. Auch hierbei sollte im Umgang mit dem Betroffenen und dem Gericht stets der richtige Umgangston durch den Verteidiger gewählt werden.
Im Kapitalstrafrecht ist die Unterscheidung der einzelnen Tötungsdelikte anhand der Tatmerkmale mit Hinblick auf das Strafmaß entscheidend – so wird ein Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe, eine fahrlässige Tötung hingegen mit maximal 5 Jahren Freiheitsentzug geahndet. Liegt bei der Begehung des Tötungsdeliktes ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr vor, kann dies den Unterschied zwischen Verurteilung oder Freispruch bedeuten.

Das Internetrecht und sein Geltungsbereich

Beim Bereitstellen von Produkten, Dienstleistungen oder Informationen im Web bietet das Internetrecht den juristischen Rahmen, um auf vielfältigen Ebenen gegen unmittelbar sowie mittelbar geschäfts- oder rufschädigende Aktionen Dritter aktiv zu werden. Gleichzeitig liefert es eigenen unternehmerischen Entscheidungen eine rechtssichere Grundlage.

So ermöglicht das Internetrecht die Ausgestaltung rechtssicherer AGB, spezifiziert Sorgfaltspflichten bei der Bereitstellung von Inhalten und regelt nicht zuletzt datenschutzrechtliche Belange. Weiterhin dient es der Wahrung geistigen Eigentums auf digitaler Ebene und bietet auch die juristische Basis, um im Rahmen des Reputationsmanagements im Internet gegen falsche sowie strafrechtlich relevante Aussagen vorzugehen.

Wir stehen unseren Mandanten mit unserer Erfahrung zur Seite, um das vielschichtige Internetrecht und das sensible Feld des Online-Reputationsmanagements als Anwalt umfassend juristisch abzudecken. So strengen wir rechtliche Maßnahmen gegen urheberrechtliche Verstöße an, wehren ungerechtfertigte Vorwürfe sowie Anklagen ab und loten juristische Möglichkeiten aus, um gegen negative & rechtlich fragwürdige Kommentare auf Google, Facebook oder anderen (Bewertungs-)Plattformen vorzugehen. Damit ist die Kanzlei Hagemann de Grzymala für ihre Mandanten in allen Belangen des Internetrechts bedarfsgerecht und schnell zur Stelle.

Verlässliche Strafverteidigung im Kapitalstrafrecht

Die Kanzlei Hagemann de Grzymala kämpft für Sie

Bei der Vertretung von Beschuldigten im Kapitalstrafrecht ist ein großes Maß an Fingerspitzengefühl und juristischer Kenntnis, auch bezüglich jüngster Rechtsprechung, unerlässlich. Als Strafverteidigerin bin ich absolut parteiisch im Sinne meiner Mandanten und trete für Ihre Rechte ein.
Als Fachanwältin für Strafrecht gehört die Vertretung im Kapitalstrafrecht zu meinen Kernkompetenzen. Durch meine Mitgliedschaften im Deutschen Anwaltsverein (DAV), im Kölner Anwaltsverein (KAV) sowie dem Strafverteidigervereinigung e.V. NRW, bei der ich zudem Vorstandsmitglied bin, bin ich stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und entwickele mit fundierter Fachkenntnis für jeden Mandanten eine zielorientierte Strategie.
Bereits vor der Gründung der Kanzlei Hagemann de Grzymala war ich jahrelang in verschiedenen Sozietäten tätig und sammelte Erfahrungen auf verschiedenen Gebieten des Strafrechts vom Betäubungsmittelstrafrecht über Cybercrime bis hin zur Verteidigung bei Kapitaldelikten.
Als Strafverteidigerin stehe ich kompromisslos für die Rechte und Interessen meiner Mandanten ein. Dabei gehören ein starker Service sowie stetige Erreichbarkeit und engmaschige Betreuung ebenso zu meinen Leistungen wie die transparent-verständliche Erläuterung der Sachlage.
Im Laufe meiner Anwaltstätigkeit habe ich mir ein umfassendes Netzwerk aus Experten und Anwaltskollegen aufgebaut, auf das ich bedarfsgerecht zurückgreifen und Ihnen somit die optimale Verteidigung gewährleisten kann.
Sie sind mit dem Vorwurf eines Tötungsdeliktes konfrontiert? Kontaktieren Sie mich – ich bin jederzeit für Sie da!