Unter dem Kapitalstrafrecht versteht man alle Delikte, bei denen es um die vorsätzliche Tötung eines Menschen geht – dazu gehören etwa Mord, Totschlag oder auch Körperverletzung mit Todesfolge.
Die Betroffenen, denen ein solcher Vorwurf zur Last gelegt wird, befinden sich in einer absoluten Ausnahmesituation. Die Ermittlungsbehörden – Staatsanwaltschaft und Polizei – arbeiten insbesondere in diesen Fällen mit absolutem Nachdruck und voller Aufmerksamkeit, nicht zuletzt deshalb, weil hier die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit regelmäßig durch die Medien geweckt wird.
Werden Sie mit einem derartigen Vorwurf konfrontiert, sollten Sie so früh wie möglich Kontakt mit einem Strafverteidiger aufnehmen. Als erfahrene Fachanwältin für Strafrecht und somit Expertin für Allgemeines Strafrecht und Kapitalstrafrecht stehe ich Ihnen dafür rund um die Uhr zur Verfügung.
Nehmen Sie Ihre Rechte wahr, verweigern Sie die Aussage und kontaktieren Sie bei Vorwürfen im Kapitalstrafrecht die Kanzlei Hagemann de Grzymala – ich erarbeite eine individuelle Verteidigungsstrategie und vertrete Sie engagiert!
Wir bieten Rechtsbeistand in Online Fragen und schützen mit unserer juristischen Expertise Ihre Reputation im Netz. .
E-Commerce, Social Media und mehr – das Internet ist inzwischen integraler Bestandteil des privaten und geschäftlichen Alltags. Ungeachtet der vielen Möglichkeiten birgt die Nutzung von Plattformen wie Facebook, Google und Co. gerade auch für Unternehmen eine Reihe von Risiken. Sind Akteure sich dieser Risiken nicht bewusst, kann das nachhaltige Schäden für die unternehmerische Reputation und damit auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zur Folge haben.
Ein Anwalt für Internetrecht und Reputationsmanagement steht für Sie und Ihre Interessen im Ring, um eben diese Szenarien abzuwenden. Dabei informiert er Mandanten zu eventuell reputationsschädigenden Sachverhalten, berät proaktiv zu möglichen Schwächen in der Deckung des Unternehmens und unterstützt mit seiner juristischen Expertise bei der (außer-)gerichtlichen Auseinandersetzung mit Unternehmen oder Privatpersonen.
Das Internetrecht (oder auch: Onlinerecht) ist de facto ein Rechtsgebiet, das sich aus Teilen verschiedener anderer Rechtsgebiete zusammensetzt. Einzelne Aspekte stammen aus dem Zivil- und Urheberrecht, dem Wettbewerbs-, Marken- und Medienrecht sowie aus dem Datenschutzrecht. Abhängig vom juristischen Sachverhalt liegt der rechtliche Schwerpunkt auf einem anderen Teilgebiet. Häufig steht dabei der Schutz (unternehmerischer) Werte, Rechte oder der eigenen Reputation im Internet im Vordergrund.
Das Kapitalstrafrecht gilt als „Königsdisziplin“ des Strafrechts – schließlich stehen hier für Beschuldigte hohe Strafen bis hin zum lebenslangen Freiheitsentzug im Raum. Kapitalstrafverfahren beinhalten dabei zumeist sehr komplexe rechtliche, rechtsmedizinische wie auch psychologische Fragestellungen – entsprechend individuell und durchsetzungsstark muss auch die Verteidigung aufgebaut sein, um bestmögliche Resultate für die Beschuldigten zu erzielen. Für die fallabhängige Strategie sind dabei verschiedene Ansätze möglich.
Als versierte Verteidigerin im Kapitalstrafrecht entwickle ich in enger Absprache mit meinen Mandanten eine zielgerichtete Strategie – das beginnt bereits bei der Frage, ob die Untersuchungshaft gerechtfertigt ist. Kontaktieren Sie mich daher möglichst frühzeitig – die Kanzlei Hagemann de Grzymala ist stets für Sie erreichbar!
Beim Bereitstellen von Produkten, Dienstleistungen oder Informationen im Web bietet das Internetrecht den juristischen Rahmen, um auf vielfältigen Ebenen gegen unmittelbar sowie mittelbar geschäfts- oder rufschädigende Aktionen Dritter aktiv zu werden. Gleichzeitig liefert es eigenen unternehmerischen Entscheidungen eine rechtssichere Grundlage.
So ermöglicht das Internetrecht die Ausgestaltung rechtssicherer AGB, spezifiziert Sorgfaltspflichten bei der Bereitstellung von Inhalten und regelt nicht zuletzt datenschutzrechtliche Belange. Weiterhin dient es der Wahrung geistigen Eigentums auf digitaler Ebene und bietet auch die juristische Basis, um im Rahmen des Reputationsmanagements im Internet gegen falsche sowie strafrechtlich relevante Aussagen vorzugehen.
Wir stehen unseren Mandanten mit unserer Erfahrung zur Seite, um das vielschichtige Internetrecht und das sensible Feld des Online-Reputationsmanagements als Anwalt umfassend juristisch abzudecken. So strengen wir rechtliche Maßnahmen gegen urheberrechtliche Verstöße an, wehren ungerechtfertigte Vorwürfe sowie Anklagen ab und loten juristische Möglichkeiten aus, um gegen negative & rechtlich fragwürdige Kommentare auf Google, Facebook oder anderen (Bewertungs-)Plattformen vorzugehen. Damit ist die Kanzlei Hagemann de Grzymala für ihre Mandanten in allen Belangen des Internetrechts bedarfsgerecht und schnell zur Stelle.