Internationales Strafrecht

Internationales Strafrecht

Kompetente Vertretung bei Fällen von grenzübergreifenden Strafverfahren

Die Globalisierung wirkt nicht nur in der Wirtschaft – auch strafrechtliche Prozesse sind immer häufiger grenzübergreifend. Internationales Strafrecht kann dabei ganz unterschiedliche Aufgaben für einen Strafverteidiger bedeuten: International geahndete Straftaten wie Menschenhandel und Piraterie gehören ebenso dazu wie von deutschen Staatsbürgern im Ausland begangene Straftaten oder Straftaten im Ausland an deutschen Staatsbürgern – bei multinationalen Unternehmen können auch Fälle im Vermögensstrafrecht transnational sein. Verschiedene auf europäischer Ebene installierte verfahrensrechtliche Regelungen sollen zudem die Rück- und Auslieferungen erleichtern. Als Fachanwältin für Strafrecht bringe ich nicht nur fachliche Expertise, sondern auch hohes persönliches Interesse für Internationales Strafrecht in meine Mandate ein.

Engagierte Verteidigung und fundierte Beratung für Internationales Strafrecht: Die Kanzlei Hagemann de Grzymala vertritt Sie in allen Fällen mit internationalem Rechtsbezug!

Wir bieten Rechtsbeistand in Online Fragen und schützen mit unserer juristischen Expertise Ihre Reputation im Netz. .

E-Commerce, Social Media und mehr – das Internet ist inzwischen integraler Bestandteil des privaten und geschäftlichen Alltags. Ungeachtet der vielen Möglichkeiten birgt die Nutzung von Plattformen wie Facebook, Google und Co. gerade auch für Unternehmen eine Reihe von Risiken. Sind Akteure sich dieser Risiken nicht bewusst, kann das nachhaltige Schäden für die unternehmerische Reputation und damit auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zur Folge haben.

Ein Anwalt für Internetrecht und Reputationsmanagement steht für Sie und Ihre Interessen im Ring, um eben diese Szenarien abzuwenden. Dabei informiert er Mandanten zu eventuell reputationsschädigenden Sachverhalten, berät proaktiv zu möglichen Schwächen in der Deckung des Unternehmens und unterstützt mit seiner juristischen Expertise bei der (außer-)gerichtlichen Auseinandersetzung mit Unternehmen oder Privatpersonen.

Für ein sportliches „Fair Play“ im Internet – die Kanzlei Hagemann de Grzymala vertritt Sie in allen Angelegenheiten des Internetrechts und des Reputationsmanagements. Im Rahmen einer Erstberatung informieren wir Sie gerne persönlich zu Details unserer Arbeit!
Definition

Was ist Internetrecht?

Das Internetrecht (oder auch: Onlinerecht) ist de facto ein Rechtsgebiet, das sich aus Teilen verschiedener anderer Rechtsgebiete zusammensetzt. Einzelne Aspekte stammen aus dem Zivil- und Urheberrecht, dem Wettbewerbs-, Marken- und Medienrecht sowie aus dem Datenschutzrecht. Abhängig vom juristischen Sachverhalt liegt der rechtliche Schwerpunkt auf einem anderen Teilgebiet. Häufig steht dabei der Schutz (unternehmerischer) Werte, Rechte oder der eigenen Reputation im Internet im Vordergrund.

Auslieferungsverfahren

Häufige Aufgabe eines Anwalts für Internationales Strafrecht

Das deutsche Strafrecht wird mittlerweile in den unterschiedlichsten Aspekten durch europäisches Recht geprägt. Ermittlungsbehörden kooperieren verstärkt grenzüberschreitend – die Ermittlungsmaßnahmen sollen dabei durch Instrumente wie den Europäischen Haftbefehl wie auch die Europäische Ermittlungsanordnung Strafsachen wesentlich erleichtern und beschleunigen.

Entsprechend häufig gehört die juristische Vertretung in Auslieferungsverfahren zu meinen Aufgaben als Anwältin für Internationales Strafrecht. Die hierfür einschlägigen Normen sind vorrangig in dem Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) sowie dem Schengener Durchführungsabkommen (SDÜ) zu finden.

Internationales Strafrecht ist ein Spezialgebiet des Strafrechts, für das zwingend vertieftes Wissen erforderlich ist, um eine sachgerechte Verteidigung zu gewährleisten. Die Kanzlei Hagemann de Grzymala verfügt über diese Expertise – kontaktieren Sie uns, falls Sie oder jemand aus Ihrem Familien- und Freundeskreis von einem Auslieferungsverfahren betroffen sind!

Bei einem Auslieferungsverfahren handelt es sich nicht um ein eigenständiges deutsches Strafverfahren, sondern um ein Verfahren zur Unterstützung einer ausländischen Strafverfolgung. Vor diesem Hintergrund ist es auch nachvollziehbar, dass die Prüfung eines hinreichenden Tatverdachts im Rahmen eines Auslieferungsverfahrens in der Regel nicht stattfindet.
Jedoch müssen für eine Auslieferung bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So muss die vorgeworfene Tat auch den Bestand einer Straftat nach deutschem Recht erfüllen, sie muss mit mindestens einer Höchststrafe von 1 Jahr Freiheitsentzug geahndet werden, dem Beschuldigten dürfen weder Todesstrafe noch Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion oder politischer Anschauung drohen – hier kann nur ein erfahrener Anwalt für Internationales Strafrecht prüfen, ob diese Aspekte berücksichtigt wurden.
Beim Auslieferungsverfahren wird die Zulässigkeit der erbetenen Rechtshilfe durch das Oberlandesgericht beurteilt – dessen Entscheidung ist unanfechtbar. Einzelfallabhängig kann bei Eintreten neuer Umstände eine erneute Entscheidung angefordert oder ein Antrag auf nachträgliche Anhörung gestellt werden. Zudem ist eine Verfassungsbeschwerde als letztes Mittel möglich – als Anwältin für Internationales Strafrecht berate ich Sie zu allen Optionen.

Das Internetrecht und sein Geltungsbereich

Beim Bereitstellen von Produkten, Dienstleistungen oder Informationen im Web bietet das Internetrecht den juristischen Rahmen, um auf vielfältigen Ebenen gegen unmittelbar sowie mittelbar geschäfts- oder rufschädigende Aktionen Dritter aktiv zu werden. Gleichzeitig liefert es eigenen unternehmerischen Entscheidungen eine rechtssichere Grundlage.

So ermöglicht das Internetrecht die Ausgestaltung rechtssicherer AGB, spezifiziert Sorgfaltspflichten bei der Bereitstellung von Inhalten und regelt nicht zuletzt datenschutzrechtliche Belange. Weiterhin dient es der Wahrung geistigen Eigentums auf digitaler Ebene und bietet auch die juristische Basis, um im Rahmen des Reputationsmanagements im Internet gegen falsche sowie strafrechtlich relevante Aussagen vorzugehen.

Wir stehen unseren Mandanten mit unserer Erfahrung zur Seite, um das vielschichtige Internetrecht und das sensible Feld des Online-Reputationsmanagements als Anwalt umfassend juristisch abzudecken. So strengen wir rechtliche Maßnahmen gegen urheberrechtliche Verstöße an, wehren ungerechtfertigte Vorwürfe sowie Anklagen ab und loten juristische Möglichkeiten aus, um gegen negative & rechtlich fragwürdige Kommentare auf Google, Facebook oder anderen (Bewertungs-)Plattformen vorzugehen. Damit ist die Kanzlei Hagemann de Grzymala für ihre Mandanten in allen Belangen des Internetrechts bedarfsgerecht und schnell zur Stelle.

Internationales Strafrecht

Die Kanzlei Hagemann de Gryzmala verteidigt Sie über Grenzen hinweg

Nicht nur Allgemeines Strafrecht mit all seinen Untergebieten vom Kapitalstrafrecht bis zum Wirtschaftsstrafrecht nimmt in der Kanzlei Hagemann de Grzymala einen wichtigen Stellenwert ein – wir haben uns in den letzten Jahren auch eine enorme Expertise im Internationalen Strafrecht erarbeitet. Hochqualifiziert und engagiert setzen wir uns dabei für die Rechte unserer Mandanten ein – nutzen Sie unsere Kompetenzen.
Als Fachanwältin für Strafrecht gehört Internationales Strafrecht zu meinen genuinen Interessensbereichen. Dafür habe ich mir in meiner Laufbahn umfassendes und fundiertes Fachwissen zu den spezifischen Besonderheiten in diesem Bereich angeeignet, welches ich durch regelmäßige Fortbildungen vertiefe. Dabei kommen mir meine Mitgliedschaften im Deutschen Anwaltsverein (DAV), dem Kölner Anwaltsverein (KAV) sowie dem Strafverteidigervereinigung e.V. NRW, bei der ich auch Vorstandsmitglied bin, zugute
Mein Interesse für Internationales Strafrecht liegt nicht nur in meiner Arbeit, sondern auch in meinen eigenen familiären Wurzeln begründet. Für mich ist jeder Fall ein persönlicher Auftrag – entsprechend engagiert und durchsetzungsstark vertrete ich meine Mandanten, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Dazu gehört auch die Vertretung, sollten Mandanten nicht nach Deutschland einreisen können – wir finden Möglichkeiten der vertraulichen Kommunikation (Videokonferenzen u.ä.).
Eine einzige Rechtsordnung kann für Laien bereits kompliziert sein – sind Fälle von den Rechtsordnungen verschiedener Staaten betroffen, wird es schnell völlig unverständlich. Ich erläutere meinen Mandanten verständlich und transparent die Sachlage sowie mögliche Optionen, um eine optimale, fallbezogene Verteidigungsstrategie entwickeln zu können.
Sie sind von einem Auslieferungsverfahren bedroht oder haben ein anderes Anliegen im Bereich des Internationalen Strafrechts? Nehmen Sie Kontakt auf – die Kanzlei Hagemann de Grzymala ist jederzeit für Sie erreichbar!